Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ausbildungsvertrag

Nach Anmeldung wird vorläufig (maximal 14 Tage) ein Ausbildungsplatz reserviert. Gleichzeitig werden zwei Ausbildungsverträge ausgestellt, die beide von der Schülerin/dem Schüler und ggf. einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden müssen. Nach Eingang eines der unterschriebenen Exemplare beim NTK wird der Ausbildungsplatz endgültig reserviert.

a) Ausbildungsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien in          Rheinland-Pfalz.

b) Der Ausbildungsvertrag läuft ein Schulhalbjahr, er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.

c) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,  E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Naturwissenschaftliches Technikum Dr. Künkele, Königstraße 18, 76829 Landau.

d) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Verplichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 20 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

e) Kündigungen nach der Widerrufsfrist und während der Ausbildung müssen spätestens sechs Wochen vor dem Ende des Schulhalbjahres bei uns eingehen.  Für einen innerhalb der Kündigungsfrist abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gilt ausschließlich das Widerrufsrecht. Die Kündigung bedarf stets der Schriftform, sie kann im Sekretariat abgegeben oder durch eingeschriebenen Brief übermittelt werden. Für die Frist maßgebend ist die rechtzeitige Absendung. Bei nicht fristgerechter Kündigung ist das Schulgeld für das kommende Schulhalbjahr in voller Höhe zu entrichten.

f) Bei Nichtversetzung kann der Vertrag innerhalb einer Frist von 7 Tagen, beginnend mit dem auf die Zeugnisausgabe folgenden Tag, durch die Schülerin / den Schüler gekündigt werden.

g) Das Ausbildungsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem Ende des Semesters, in dem die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wird.

h) Eine sonstige Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB vorliegt.

Als wichtiger Grund für den Lehrgangsträger gilt beispielsweise , wenn die Mindestteilnehmerzahl aus nicht vom Lehrgangsträger zu vertretenden Gründen am Tage des Unterrichtsbeginns nicht erreicht wird.

Bei Unterrichtsausfällen oder -einschränkungen aus organisatorischen Gründen, infolge Erkrankungen, sonstigen Störungen oder höherer Gewalt besteht von Seiten des NTK keine Haftung oder Ersatzpflicht. Schon im eigenen Interesse wird die Schule alle ihr in solchen Fällen möglichen Vorkehrungen treffen.

Die beiderseitigen Leistungen sind am Ort der Schule zu erbringen.

Bei Förderungen durch die Agentur für Arbeit gelten gesonderte Bedingungen, die in den Erhebungsbögen bzw. Maßnahmebögen vereinbart sind.

i) Unsere aktuellen Datenschutzrichtlinien finden Sie auf unserer Homepage: www.ntk-landau.de

2. Kosten

a) Anmeldegebühr:

Einmalig wird eine Bearbeitungsgebühr von 110,00 € erhoben, die im Falle einer Kündigung nicht zurückgezahlt wird und bei der Anmeldung fällig ist.

b) Prüfungsgebühr:

Für die staatliche Abschlussprüfung und die Ausstellung des Zeugnisses wird in den Bereichen Biologie, Chemie, Medizin und Pharmazie eine Gebühr von 100,00€ erhoben. Die Gebühr ist bis zum 15. Mai des Halbjahres, in dem der Abschluss erfolgt , zu entrichten.

c) Schulgeld:

Das Schulgeld wird über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates eingezogen. Bei der Überweisung fällt für Verwaltungszwecke eine zusätzliche Gebühr an. Details siehe Punkt 5.: Ausbildungsdauer und Höhe des Schulgeldes.

d) Pfandbetrag:

Sämtliche Geräte und Ausrüstungen für die Praktika werden leihweise zur Verfügung gestellt. Dafür ist bei Ausbildungsbeginn ein Pfandbetrag von 90,00 € zu hinterlegen, der nach Beendigung der Ausbildung zinsfrei zurückbezahlt bzw. mit beschädigten Geräten und Einrichtungsgegenständen verrechnet wird.

e) Ratenzahlung

Bei Ratenzahlung durch Überweisung wird eine zusätzliche Buchungsgebühr in Höhe von 60.00€ pro Schulhalbjahr fälig. Die Gebühr ist in den Raten enthalten. Bei Ausstellen eines SEPA-Lastschriftmandates entfällt diese Gebühr. Unsere staatlich anerkannten und geförderten Ersatzschulen und Lehranstalten werden nach gemeinnützigen Grundsätzen geführt. Das bedeutet, dass die erhobenen Gebühren ausschließlich zur Kostendeckung verwendet werden dürfen, was jährlich von den staatlichen Aufsichtsbehörden überprüft wird.

 3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit dem beigefügten Anmeldeformular. Zur vollständigen Bearbeitung der Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses als Nachweis der Zugangsberechtigung (mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passbilder
  • Einzahlungsnachweis über die Anmeldegebühr von 110,00 €

Für Teilnehmer(innen) der MTA-Ausbildung ist eine Hepatitis-B-Impfung (Grundimmunisierung) vorgeschrieben, die spätestens zu Beginn des 5. Fachsemesters abgeschlossen sein muss. Zur Anmeldung zum Staatsexamen wird ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein weiteres ärztliches Attest benötigt.

Schüler(innen) der PTA-Lehranstalt müssen zur Beantragung der PTA-Urkunde am Ende der Ausbildung ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest, in welchem die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des PTA-Berufes bescheinigt wird, vorlegen.

4. Versicherungen

a) Unfall-Versicherung

Die Schülerinnen und Schüler sind bei Schulunfällen und Wegeunfällen bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (Andernach) versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf alle genehmigten schulischen Sonderveranstaltungen (z. B. Exkursionen).

b) Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung – soweit nicht bereits ein entsprechender Versicherungsschutz besteht – wird dringend empfohlen.

5. Fälligkeit der Schulgeldzahlungen

Für die Entrichtung des Schulgeldes erhalten Sie keine weitere Zahlungsaufforderung. Das Schulgeld ist im Voraus für jeweils ein Schulhalbjahr fällig oder kann in monatlichen Raten bezahlt werden:

Vorauszahlung: Die Zahlung ist fällig am ersten Werktag der Kalendermonate vor Beginn des ersten und zweiten Schulhalbjahres. (siehe Vertrag)

Ratenzahlung: Die Zahlung ist fällig am ersten Werktag der Monate März / April / Mai / Juni / Juli/ Aug. (Sommersemester), bzw. am ersten Werktag der Monate Sept. / Okt. / Nov. / Dez./ Jan./Feb. (Wintersemester).

5. Ausbildungsdauer und Höhe des Schulgeldes

Fachrichtung Dauer in Schulhalbjahren Höhe des Schulgeldes
BTA 4 SEPA: 1.620,00 € pro Schulhalbjahr
oder 6 x 270,00 € pro Schulhalbjahr
Überweisung: 1.680,00 € pro Schulhalbjahr oder 6 x 280,00 € pro Schulhalbjahr
CTA 4 SEPA: 1.620,00 € pro Schulhalbjahr
oder 6 x 270,00 € pro Schulhalbjahr
Überweisung: 1.680,00 € pro Schulhalbjahr oder 6 x 280,00 € pro Schulhalbjahr
PTA 5 SEPA: 1.980,00 € pro Schulhalbjahr (1.-4.) oder 6 x 330,00 € pro Schulhalbjahr
Überweisung 2.040,00 € pro Schulhalbjahr (1.-4.) oder 6 x 340,00 € pro Schulhalbjahr.
Im 5. Schulhalbjahr erfolgt die praktische Ausbildung in der Apotheke: es fallen keine Schulgebühren an.
MTA 6

SEPA: 1.740,00 € pro Schulhalbjahr (1. – 4.) oder 6 x 290,00 € pro Schulhalbjahr 1.140,00 € pro Schulhalbjahr (5. – 6.)
oder 6 x 190,00 € pro Schulhalbjahr. Überweisung: 1.800,00 € pro Schulhalbjahr oder 6 x 300,00 € pro Schulhalbjahr 1.200,00 € pro Schulhalbjahr (5. – 6.) oder 6 x 200,00 € pro Schulhalbjahr

UTA */ANT** 1 SEPA: 1.620,00 € oder 6 x. 270,00 €

Überweisung: 1.680,00 € oder

6x 280,00 €

     

*möglich im Anschluss an eine mit Staatsexamen abgeschlossene TA-Ausbildung.

** nur möglich im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung als: BTA, CTA, MTA oder PTA sowie Biologielaborant(in), Chemielaborant(in) oder Physiklaborant(in).

5. Fälligkeit der Schulgeldzahlungen

Für die Entrichtung des Schulgeldes erhalten Sie keine weitere Zahlungsaufforderung. Das Schulgeld ist im Voraus für jeweils ein Schulhalbjahr fällig oder kann in monatlichen Raten bezahlt werden:

Vorauszahlung: Die Zahlung ist fällig am ersten Werktag der Kalendermonate vor Beginn des ersten und zweiten Schulhalbjahres. (siehe Vertrag)

Ratenzahlung: Die Zahlung ist fällig am ersten Werktag der Kalendermonate.

 

Landau, Oktober 2018, gez. der Vorstand