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Fördermöglichkeiten

Alle Fachausbildungen können nach Maßgabe folgender Gesetze gefördert werden, sofern die individuellen Voraussetzungen dafür vorliegen: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert als Regelfall die berufliche Erstausbildung ("Schüler-BAföG"). Zuständige Behörde ist die Kommunalverwaltung (Stadt- bzw. Kreisverwaltung) des Wohnortes.

Seit der BAföG-Reform besteht für volljährige Schüler/innen auch die Möglichkeit, einen Bildungskredit während der letzten beiden Jahre ihrer beruflichen Ausbildung zu erhalten. Weiter Informationen ebenfalls über BAföG

SchülerInnen des NTK gewährt die VR-Bank Südpfalz eG in Landau günstige Konditionen für Ausbildungsdarlehen.

Speziell PTAs können sich mit einem erfolgreichen Abschluss für ein Weiterbildungs-Stipendium qualifizieren.